Kaperei

Als Kaperei bzw. als Freibeuterei werden Gewaltakte und Plünderungen auf See von dazu staatlich beauftragten privaten Seefahrern bezeichnet. Vom Mittelalter bis Anfang des 19. Jahrhunderts war es eine international übliche Praxis, dass Staaten oder Souveräne zur Unterstützung ihrer Seestreitkräfte in Kriegszeiten, aber auch im Frieden, private Seefahrer mittels Kaperbrief autorisierten, in ihrem Namen Schiffe feindlicher oder konkurrierender Nationen zu kapern, zu plündern oder zu versenken. Kaperei war vor allem gegen den feindlichen Seehandel gerichtet (Handelskrieg). Anstatt eines Solds erhielten diese Seefahrer das Recht, die Kriegsbeute (Prise) teilweise oder ganz einzubehalten. Mit Unterzeichnung der Pariser Seerechtsdeklaration vom 16. April 1856 begann die allmähliche internationale Ächtung der Kaperei.

Akteure der Kaperei heißen Freibeuter oder Kaperer bzw. Kaperfahrer. Daneben existieren kontextabhängige Bezeichnungen wie Korsar, Bukanier und Flibustier.

Die Kaperei ist von der Piraterie zu unterscheiden. Der Pirat handelt ungesetzlich und eigenmächtig, indem er selbst entscheidet, welches Schiff welcher Nation er angreift und indem er frei über seine Beute verfügt.


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